Die Yayla Arena hat zur neuen Saison ihre Hausordnung aktualisiert. In der neuen Hausordnung wird klargestellt, dass der Konsum von Cannabis untersagt ist, da die Yayla Arena wegen angrenzenden Schulen und Kindergärten in einer Abstandszone liegt. Die Änderungen gelten ab sofort.
Weiterhin auf der Verbotsliste stehen große Taschen und Wickeltaschen, die das Format DIN A4 überschreiten, Stockregenschirme sowie Kinderwagen oder Buggys. Diese und ähnliche Gegenstände können gegen eine Gebühr von 2 Euro pro Gegenstand an den Containern neben der Arena abgegeben werden, wobei Kinderwagen und Buggys von der Gebühr ausgeschlossen sind.
Außerdem verboten sind Waffen jeglicher Art, Gassprühflaschen, ätzende oder färbende Substanzen oder Druckbehälter für leicht entzündliche oder gesundheitsschädigende Gase (ein Feuerzeug pro Person ausgenommen), Haarsprays, Stangen und vergleichbare Gegenstände mit denen andere Personen verletzt werden können, Behältnisse, die aus zerbrechlichem oder splitterndem Material hergestellt sind, mechanisch und elektrisch betriebene Lärminstrumente, Getränke und Speisen (ausgenommen Hustenbonbons), Tiere, Rassistisches oder fremdenfeindliches und radikales Propagandamaterial, Film- oder Videokameras ohne Akkreditierung durch die Pinguine, Wunderkerzen, Pyrotechnik, Tapeten, brennbares Material sowie Konfetti oder Luftschlangen.
Zigaretten und E-Zigaretten sowie Medikamente und Asthma-Sprays sind erlaubt. Das absolute Rauchverbot in der Arena ist zu beachten. Der Konsum von Cannabis ist nicht nur wegen des Rauchverbots, sondern auch wegen der Abstandszone, in der sich die Arena wegen der Nähe zu einer Schule und eines Kindergartens befindet, nicht gestattet. Außerdem müssen Flucht- und Rettungswege zu jeder Zeit freigehalten werden.
Die gesamte Hausordnung ist unter https://yayla-arena.de/arena/hausordnung zu finden.